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   BayObLG, 16.12.1998 - 3 ObOWi 126/98   

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https://dejure.org/1998,6485
BayObLG, 16.12.1998 - 3 ObOWi 126/98 (https://dejure.org/1998,6485)
BayObLG, Entscheidung vom 16.12.1998 - 3 ObOWi 126/98 (https://dejure.org/1998,6485)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Dezember 1998 - 3 ObOWi 126/98 (https://dejure.org/1998,6485)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PflSchG § 11 Abs. 1 S. 1, § 40 Abs. 1 Nr. 6
    Zulassung eines aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt Pflanzenschutzmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 149
  • DVBl 1999, 1063 (Ls.)
  • BayObLGSt 1998, 205
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.06.1994 - I ZR 73/92

    "Zulassungsnummer"; Anbringung der Gebrauchsanleitung auf der Verpackung eines

    Auszug aus BayObLG, 16.12.1998 - 3 ObOWi 126/98
    Die Regelung in § 15 Abs. 1 PflSchG , wonach die Zulassung dem jeweiligen Antragsteller erteilt wird, bringt nur zum Ausdruck, dass die Zulassung als mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt, der einer Antragstellung bedarf, dem Antragsteller gegenüber zu erklären ist (BGHZ 126, 270/273 f.; BGH NJW-RR 1996, 419 ).

    Ist aber die schon vorliegende Zulassung produktbezogen, so kann von dem Importeur eines identischen Mittels nur dann eine eigene - zusätzliche - Zulassung verlangt werden, wenn die Erforderlichkeit sich zwingend aus dem Sinn und Zweck des Pflanzenschutzgesetzes und der Bedeutung der Zulassung ergibt (BGHZ 126, 270/274; BGH NJW-RR 1996, 419 ).

    Zu ihrer Feststellung bedarf es nicht der Durchführung eines eigenen behördlichen Verfahrens (BGHZ 126, 270/275 f.; BGH NJW-RR 196, 419/420; kritisch hierzu: Oechsler EWiR 1994, 1223/1224; Kaus EuZW 1997, 331).

    Durch die dort unter Nr. 3 vorgesehene Ausstellung einer behördlichen Identitätsbescheinigung wird einem Vertriebsunternehmen oder Importeur der Identitätsnachweis erleichtert, aber er wird nicht zur Erholung einer solchen Bescheinigung verpflichtet (BGHZ 126, 270/275 f.; BGH NJW-RR 1996, 419/420).

    Ein Identitätsnachweis kann auch auf andere Weise sachgerecht geführt werden (BGHZ 126, 270/275).

  • BGH, 30.11.1995 - I ZR 194/93

    Zulassungsnummer II

    Auszug aus BayObLG, 16.12.1998 - 3 ObOWi 126/98
    Die Regelung in § 15 Abs. 1 PflSchG , wonach die Zulassung dem jeweiligen Antragsteller erteilt wird, bringt nur zum Ausdruck, dass die Zulassung als mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt, der einer Antragstellung bedarf, dem Antragsteller gegenüber zu erklären ist (BGHZ 126, 270/273 f.; BGH NJW-RR 1996, 419 ).

    Ist aber die schon vorliegende Zulassung produktbezogen, so kann von dem Importeur eines identischen Mittels nur dann eine eigene - zusätzliche - Zulassung verlangt werden, wenn die Erforderlichkeit sich zwingend aus dem Sinn und Zweck des Pflanzenschutzgesetzes und der Bedeutung der Zulassung ergibt (BGHZ 126, 270/274; BGH NJW-RR 1996, 419 ).

    Das gilt nicht nur bei reimportierten Pflanzenschutzmitteln desselben Herstellers, bei denen die Identität zweifelsfrei feststeht, sondern auch bei identischen Mitteln anderer Herkunft (BGH NJW-RR 1996, 419/420).

    Durch die dort unter Nr. 3 vorgesehene Ausstellung einer behördlichen Identitätsbescheinigung wird einem Vertriebsunternehmen oder Importeur der Identitätsnachweis erleichtert, aber er wird nicht zur Erholung einer solchen Bescheinigung verpflichtet (BGHZ 126, 270/275 f.; BGH NJW-RR 1996, 419/420).

  • BayObLG, 04.09.2000 - 3 ObOWi 80/00

    Identität eines parallelimportierten Pflanzenschutzmittels

    Allerdings befand das Tatgericht sich bei seiner Entscheidung in Übereinstimmung mit der bisher herrschenden Rechtsprechung, die die Identität allein anhand des Wirkstoffgehalts definierte (Produktidentität), ohne daß es auf denselben Hersteller zurückgeführt werden mußte und ohne daß es einer förmlichen Feststellung der Identität durch die Behörden des Einfuhrmitgliedsstaates bedurfte (vgl. BGHZ 126, 270; BGH NJW-RR 1996, 419; BayObLG NStZ-RR 1999, 149).
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